Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 846/2004 vom 22.10.2004

Finanzministerkonferenz und Steuerreform

Die Finanzministerkonferenz wird am 21. Oktober 2004 über Konsenspunkte der verschiedenen Modelle zu einer Reform des Steuerrechts beraten. Grundlage hierfür ist ein Bericht der Abteilungsleiter Steuern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. In diesem Bericht heißt es, dass die derzeit in der politischen Diskussion stehenden Steuerreformvorschläge in zahlreichen Bereichen Übereinstimmung aufwiesen. Insbesondere besteht ein Konsens darüber, dass die Bemessungsgrundlage verbreitert werden muss. Allerdings wird auch hinsichtlich der für Städte und Gemeinden wichtigen Besteuerung von Unternehmen herausgestellt, dass sich hierzu kein übergreifender Konsens feststellen lässt.

Hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung heißt es in dem Bericht der Abteilungsleiter Steuern, dass die Modelle hierzu von unterschiedlichen Voraussetzungen und steuerpolitischen Zielsetzungen ausgehen. Die Modelle stimmen allerdings im Grundsatz darüber über, dass es zumindest mittelfristig einer Reform der Gewerbesteuer bedarf. Die Vorschläge zur Ausgestaltung dieser Reform reichen von einem Ersatz der Gewerbesteuer durch Zuschlagsmodelle zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zu einer Ausweitung der bisherigen Gewerbesteuer. Bei den Modellen, die eine Veränderung bei den Einkommensarten vorsehen, ist nach Aussage des Berichtes auf jeden Fall eine Anpassung der Gewerbesteuer erforderlich.

Grundlage für die Untersuchung sind die Reformmodelle von CDU/CSU (Konzept 21), der Gesetzentwurf der FDP (Berliner Entwurf), der Reformvorschlag von Prof. Kirchhof (Einkommensteuergesetzbuch), der Reformvorschlag von Prof. Lang (Kölner Entwurf) und die Reformüberlegungen des Sachverständigenrates (duale Einkommensteuer). Außerdem wurde das im März verabschiedete Konzept Schleswig-Holsteins unter der Überschrift „Anders steuern; Gemeinwesen stärken“ in die Untersuchung einbezogen.

Auf der Einnahmeseite halten fast alle Modelle § 3 EStG, der die steuerfreien Einnahmen regelt, für reformbedürftig. Der Umfang der Steuerbefreiungen werde unisono als zu weitreichend empfunden. Deshalb wollen die Modelle Steuerbefreiung auf das erforderliche und sinnvolle Maß zurückdrängen. Wie dies geschehen soll, wird allerdings unterschiedlich beantwortet. Im Einzelnen stimmen die Modelle in den Punkten:

- Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen, Übergangsgelder und Produktionsaufgaberenten

- Abschaffung der Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtsbeihilfen, Arbeitgeberleistungen zu Kinderbetreuung, Bergmannsprämien, Auslandszulagen und Sonntags-, Feiertags- und Nachtbefreiungszuschlägen

- volle Steuerpflicht der Aufstockungsbeträge im Sinne des Altersteilzeitgesetzes

überein.

Auf der Ausgabenseite befürwortet die Mehrzahl der Reformmodelle eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit per Einzelnachweis für Arbeitnehmer. An ihre Stelle soll eine stärkere Pauschalierung treten. Einigkeit herrscht zudem über die Abschaffung der degressiven Gebäudeabschreibung und der Sonderabschreibung für Sanierungsobjekte und Baudenkmale sowie der Sonder- und Ansparabschreibung für kleine und mittlere Betriebe.

In dem Papier wird am Ende das Fazit gezogen, dass es trotz der zahlreichen Übereinstimmungen in den verschiedenen Reformmodellen in manchen Bereichen aber auch sehr verschiedene Vorstellungen gibt, die sogar schon in der Grundkonzeption und der Philosophie deutlich werden. Insofern sollte man die Summe von Konsenspunkten der sechs Modelle nicht als ein gemeinsames Basismodell verstehen. Das Papier betont aber auch, dass auf der Basis der gefundenen Gemeinsamkeiten ein Einstieg in die Vereinfachung des Steuerrechts gefunden werden kann. Die größten Gemeinsamkeiten seien im Bereich der Verbreitung der Bemessungsgrundlage erkennbar. Die Modelle würden versuchen, die hieraus resultierenden, allerdings insbesondere im Arbeitnehmerbereich wirkenden Mehrbelastungen durch Tarifsenkungen auszugleichen. Unter dem Aspekt der Vereinfachung für Bürger und Verwaltung sei es auch denkbar, stattdessen insbesondere im Arbeitnehmerbereich mit großzügigen Pauschalierungen einen Ausgleich zu finden.

Az.: IV/1 921-23

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search