Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 575/2006 vom 03.08.2006

Finanzpolitik der Großen Koalition

Zwischenzeitlich sind bereits eine Reihe an Gesetzen in Kraft getreten, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen haben. Diese sind in ihrer vollen Jahreswirkung für die Gemeinden zum Teil negativ, wie beim jüngst umgesetzten Haushaltsbegleitgesetz 2006, oder sie führen zu kommunalen Mehreinnahmen, wie es für das ebenfalls vor kurzem beschlossene Steueränderungsgesetz 2007 angenommen wird. Nachfolgend möchten wir über die wesentlichen bisher umgesetzten Gesetzesvorhaben der Großen Koalition informieren:

I. Bereits realisierte Vorhaben

1. Das “Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ ist genau wie das “Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen“ und das “Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ bereits im Dezember des vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden. Alle drei Gesetze sollen nach Berechnungen aus dem Finanzministerium zu Mehreinnahmen bei den Kommunen von über 1,3 Mrd. € in der vollen Jahreswirkung führen. So wurden mit dem “Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ folgende wesentliche Punkte beschlossen: die Abschaffung des Freibetrages für Abfindungen, die Abschaffung der degressiven AfA für Mietwohngebäude und die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten. Dies soll auf kommunaler Ebene Mehreinnahmen von rd. 180 Mio. € induzieren.

Die mit dem “Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen“ vorgesehene Einschließung der Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG) soll bei den Kommunen zu Mehreinnahmen von rd. 300 Mio. € führen.

Das “Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ führt durch das Auslaufen der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem Jahr 2006 zu rd. 883 Mio. € mehr in der vollen Jahreswirkung.

2. Am 05.05.2006 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I das “Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung“ veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen wie die Anpassung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die beschränkte Anwendung der 1 %-Regelung der Fahrzeuge und die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Spielbanken führen zu Mehreinnahmen bei den Kommunen von rd. 111 Mio. €.

3. Am 16.06.2006 wurde im Bundesrat dem “Haushaltsbegleitgesetz 2006“ zugestimmt. Dieses sieht unter anderem ab dem kommenden Jahr die Erhöhung der Umsatz- sowie der Versicherungsteuer um 3 Punkte vor. In Erwartung einer nicht vollständigen Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung auf die Kunden und wegen des damit zu erwartenden geringeren Gewinns wird angenommen, dass die Mehreinnahmen durch die Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen durch eine durch diese Maßnahmen hervorgerufenen geringen Gewinnbesteuerung (Gewerbesteuer) überkompensiert werden, so dass diese Maßnahme in der vollen Jahreswirkung zu Mindereinnahmen bei den Kommunen von rd. 200 Mio. € führen wird.

Nach einem dem Gesetzentwurf beigefügten Finanztableau hat das Haushaltsbegleitgesetz 2006 folgende finanzielle Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden:

Gebietskörperschaft<o:p></O:P>Haushaltsentlastung (+) bzw. -belastung (-)
- in Mio. Euro -<o:p></O:P>
2006<o:p></O:P>2007<o:p></O:P>2008<o:p></O:P>2009<o:p></O:P>
Bund*<o:p></O:P>885,3<o:p></O:P>12.398,9<o:p></O:P>15.388,9<o:p></O:P>15.672,5<o:p></O:P>
Länder<o:p></O:P>-105,8<o:p></O:P>5.730,6<o:p></O:P>6.687,6<o:p></O:P>6.766,0<o:p></O:P>
Gemeinden<o:p></O:P>-<o:p></O:P>-8,0<o:p></O:P>-360,0<o:p></O:P>-351,0<o:p></O:P>
Gesamt*<o:p></O:P>779,5<o:p></O:P>18.121,5<o:p></O:P>21.716,5<o:p></O:P>22.087,5<o:p></O:P>

 
* Zuzüglich der sich aus der Kürzung bzw. Streichung der Bundesbankzulage sukzessive ergebenden Entlastung des Bundes (bei voller Wirksamkeit rd. 42 Mio. Euro pro Jahr).

4. Am 07.07.2006 ist zudem das “Steueränderungsgesetz 2007“ im Bundesrat beschlossen worden. Dieses sieht neben der Abschaffung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer die Einschränkung der Entfernungspauschale, die Beibehaltung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Reduzierung des Sparerfreibetrags und die Begrenzung des Kindergelds bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor. Dies wird den Kommunen laut Berechnungen des BMF zu Mehreinnahmen von ca. 677 Mio. € verhelfen.

5. Der Bundesrat stimmte am 07.07.2006 ebenfalls der Fortführung des “Investitionszulagegesetz 2007“ zu.

II. Zukünftige Vorhaben

Für dieses Jahr hat sich die Große Koalition vorgenommen, die Abschaffung des Lifo-Verfahrens bei der Vorratsbewertung, die Abschaffung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und die Auflösung bestehender Rücklagen über 3 Jahre in Angriff zu nehmen.

Für das Jahr 2008 stehen dann die Reform des Unternehmensteuerrechts und die Besteuerung von Kapitaleinkommen auf der Tagesordnung. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene ist hier auf die im Koalitionsvertrag gemachte Restriktion der Aufkommensneutralität hinzuweisen.

Az.: IV/1 920-03

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