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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 613/2020 vom 30.09.2020
Finanzvermögen der Kommunen
Am 24. September 2020 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Fachserie 14 Reihe 5.1 „Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts“. Im Vergleich zu den revidierten Ergebnissen aus dem Vorjahr nahm das Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte und inklusive aller Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat) beim nicht-öffentlichen Bereich zum 31. Dezember 2019 um 5,3 Prozent auf 973,6 Mrd. Euro zu. Auf den Bund entfallen dabei 326,2 Mrd. Euro (+1,7 %), auf die Länder 260,5 Mrd. Euro (+12,1 %), auf die Sozialversicherungen 177 Mrd. Euro (+6,1 %) und auf die Gemeinden und Gemeindeverbände 209,876 Mrd. Euro, was einem Anstieg um 2,6 Prozent entspricht.
Betrachtet man nun nur die kommunalen Kernhaushalte, unter Berücksichtigung der Anteilsrechte, so betrug das kommunale Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2019 164,5 Mrd. Euro. Mehr als die Hälfte des gesamten kommunalen Finanzvermögens der Kernhaushalte geht auf die seit dem Jahr 2016 miterfassten Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat zurück. 54,156 Mrd. Euro des Vermögens gehen auf Bargeld und Einlagen zurück. Hiervon sind 33,06 Mrd. Euro Sichteinlagen.
Auf die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter entfallen 81,8 Mrd. Euro, auf die kreisfreien Städte 60,2, auf die Landkreise 17,9 Mrd. Euro sowie auf die Bezirksverbände 4,6 Mrd. Euro.
Allgemein sei angemerkt, dass eine „Saldierung“ des kommunalen Finanzvermögens mit den kommunalen Schulden wenig aussagekräftig ist. Vielmehr zeigt der nähere Blick auf die Verschuldung und das Vermögen, dass die Schere zwischen finanzstarken auf der einen und finanzschwachen Städten und Gemeinden auf der anderen Seite weiter auseinander geht. Während das Vermögen hochverschuldeter Kommunen in der Regel gering ist, sind gut situierte Kommunen eher weniger verschuldet. Mit Blick auf die Vergangenheit kann zwar grundsätzlich positiv festgehalten werden, dass es etlichen Kommunen angesichts der guten Konjunktur und robuster Steuerzuwächse in den letzten Jahren gelang, positive Haushalte zu erzielen und Schulden abzubauen, doch kann eine solche Entwicklung längst nicht bei allen Städten und Gemeinden beobachtet werden.
Mit der Corona-Pandemie und ihren dramatischen fiskalischen Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte beginnt nun ohnehin eine neue Zeitrechnung. Es wird noch Jahre dauern, bis die kommunalen Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer betreffend, wieder ihr Vorkrisenniveau erreichen werden. Es steht zu befürchten, sofern Bund und Länder die gemeindlichen Ausfälle vor allem bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer in den kommenden Jahren nicht (teil-)kompensieren, dass die Kommunen tiefrote Zahlen schreiben werden.
Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts gibt im Übrigen auch Aufschluss über die Verteilung des kommunalen Vermögens nach Ländern oder auch Größenklasse. Die Publikation kann unter www.destatis.de abgerufen werden.
Az.: 41.12.3-001/001 mu