Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 542/2019 vom 09.10.2019

Finanzvermögen der Kommunen

 Am 25. September 2019 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Fachserie 14 Reihe 5.1 „Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts“. Im Vergleich zu den revidierten Ergebnissen aus dem Vorjahr nahm das Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte und inklusive aller Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat) beim nicht-öffentlichen Bereich zum 31. Dezember 2018 um 3,1 Prozent auf 963,8 Mrd. Euro zu. Auf den Bund entfallen dabei 322,2 Mrd. Euro (-4,8 %), auf die Länder 247,5 Mrd. Euro (+7,3 %), auf die Sozialversicherungen 175,7 Mrd. Euro (+10,4 %) und auf die Gemeinden und Gemeindeverbände 218,4 Mrd. Euro, was einem Anstieg um 5,4 Prozent bzw. 11,2 Mrd. Euro entspricht.  

Betrachtet man nun nur die kommunalen Kernhaushalte, unter Berücksichtigung der Anteilsrechte, so betrug das kommunale Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2018 160,7 Mrd. Euro. Auf die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter entfallen 78,9 Mrd. Euro. Mehr als die Hälfte des gesamten kommunalen Finanzvermögens der Kernhaushalte geht auf die seit dem Jahr 2016 miterfassten Anteilsrechte an Einheiten außerhalb des Sektors Staat zurück. 52,9 Mrd. Euro des Vermögens gehen auf Bargeld und Einlagen zurück. Hiervon sind 29,8 Mrd. Euro Sichteinlagen.

Allgemein sei angemerkt, dass eine „Saldierung“ des kommunalen Finanzvermögens mit den kommunalen Schulden wenig aussagekräftig ist. Vielmehr zeigt der nähere Blick auf die Verschuldung und das Vermögen, dass die Schere zwischen finanzstarken auf der einen und finanzschwachen Städten und Gemeinden auf der anderen Seite weiter auseinandergeht. Während das Vermögen hochverschuldeter Kommunen in der Regel gering ist, sind gut situierte Kommunen eher gering verschuldet. Grundsätzlich ist zwar positiv festzuhalten, dass es vielen Kommunen angesichts der guten Konjunktur und robusten Steuerzuwächsen zuletzt gelang, positive Haushalte zu erzielen und Schulden abzubauen, doch kann eine solche Entwicklung längst nicht bei allen Städten und Gemeinden beobachtet werden.

Dass die Bar- und Sichteinlagen der Kommunen in den letzten Jahren zugenommen haben, überrascht nicht, bedeutet aber auch nicht, dass es nun allen Kommunen finanziell besser geht. Zumal bei kommunalen Bar- und Sichteinlagen grundsätzlich zu beachten ist, dass diese stellenweise nur Liquiditätsspitzen, zum Beispiel angesichts von Gewerbesteuervorauszahlungen, abbilden. Diese Mittel sind aber gebunden und fließen planmäßig über das Haushaltsjahr ab. Auch eine hochverschuldete Kommune kann kurzfristig also hohe Bar- und Sichteinlagen ausweisen. Hingewiesen sei zudem darauf, dass steigende Bar- und Sichteinlagen ebenfalls Ausdruck nicht erfolgter bzw. aufgeschobener Investitionen sein können. So sind Investitionsprojekte geplant, die notwendigen Finanzmittel freigegeben, doch das Geld kann nicht verausgabt werden, da es den Kommunen trotz Preissteigerungsraten von weit über 100 Prozent nur schwer gelingt, Baufirmen zu beauftragen. Die bereitgestellten Investitionsausgaben werden dann bei den Bar- und Sichteinlagen de facto geparkt, in der Hoffnung, dass es im darauffolgenden Haushaltsjahr gelingt, Bauunternehmen für die Projekte beauftragen zu können.

Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zum Finanzvermögen des Öffentlichen Gesamthaushalts gibt im Übrigen auch Aufschluss über die Verteilung des kommunalen Vermögens nach Ländern und auch Größenklasse. Die Publikation kann unter www.destatis.de abgerufen werden.

Az.: 41.12.5-001/001

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