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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 724/2003 vom 27.08.2003
Firma Hot-Maps auf dem Rückzug
Die Firma Hot-Maps GmbH aus Düsseldorf hat zumindest zwei Mitgliedskommunen in NRW mit der Begründung abgemahnt, auf den Internet-Auftritten der Städte hätten sich unerlaubte Links zu von Hot-Maps erstellten und ebenfalls im Internet gespeicherten Stadtkarten befunden. In einem Fall gelang des dem Unternehmen sogar, eine einstweilige Verfügung gegen die Kommune vom LG Hamburg zu erhalten.
Die Position des StGB NRW hierzu, in Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (vgl. StGB NRW-Mitteilung 592/2003), dass bei Verweisen im Internet auf nicht besonders geschützte Inhalte Dritter grundsätzlich dessen Urheberrecht nicht verletzt werden kann, wurde am 27.08.03 indirekt bestätigt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung über die oben genannte einstweilige Verfügung erschien die Hot-Maps GmbH nicht. Vielmehr wurde der Antrag zurück gezogen und erklärt, keine Ansprüche geltend zu machen. Der Rechtsvertreter (vgl. www.dr-bahr.com mit weiteren Informationen) der Kommune prüft nunmehr, ob die Abmahnung rechtswidrig zustande gekommen ist.
Az.: G/3 800-01