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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 228/2014 vom 25.03.2014
Flächenpool NRW jetzt in der Bewerbungsphase
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase startet der Flächenpool NRW nun in den Regelbetrieb (siehe Mitteilung Nr. 88 vom 20.01.2014). Der Flächenpool NRW ist ein Angebot des Landes NRW an die Städte und Gemeinden, mit dem ergänzend zum bestehenden planerischen und rechtlichen Instrumentarium die konkrete Flächenrevitalisierung sichergestellt werden kann. Da nicht alle Städte und Gemeinden die Kapazitäten haben, bei den Eigentümern von minder genutzten Flächen Sachaufklärung zu betreiben und diese mit den Prozessen und Kosten einer Reaktivierung vertraut zu machen, soll der Flächenpool hier in einem dialogorientierten Verfahren mit der Kommune und den Eigentümern Unterstützung leisten.
Der Flächenpool NRW vermittelt und moderiert die gemeinsame Perspektivenfindung und schafft durch fundierte Sachaufklärung auf Seiten der Kommune und der Eigentümer Vertrauen. Die notwendigen Aktivierungskosten werden ermittelt, um auf deren Grundlage Entwicklungsentscheidungen treffen zu können. Während die Kommunen im Rahmen einer Konsensvereinbarung der Wiedernutzung von Brachflächen Vorrang vor der Ausweisung von weiteren Baugebieten im Außenbereich einräumt, die zu einem die Nachfrage übersteigenden Baulandangebot führt, sichern die Eigentümer der Brachflächen verbindlich ihre Mitwirkung zu. Mit der Durchführung des Flächenpools sind die NRW.Urban GmbH & Co. KG und die BEG NRW beauftragt.
Mit Schreiben vom 10.03.2014 hat Bauminister Groschek die Kommunen in NRW eingeladen, sich um eine Teilnahme am Flächenpool zu bewerben. Unter www.nrw-flaechenpool.de finden sich alle erforderlichen Informationen zum Flächenpool im Allgemeinen sowie zum Bewerbungsverfahren.
Für den 08.04.2014 lädt der Flächenpool NRW zu einem Auftakt- und Rückfragekolloquium nach Essen in das Haus der Technik, Hollestraße 1, 45127 Essen, ein. Im Rahmen der Veranstaltung (10.00 bis 13.00 Uhr) werden das neue flächenpolitische Instrument und das Bewerbungsverfahren vorgestellt. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung Gelegenheit, Fragen hierzu umfassend zu erörtern und zu beantworten. Anmeldeschluss für das Auftakt- und Rückfragekolloquium ist der 31.03.2014.
Der StGB NRW unterstützt das neue Instrument des Landes zur Innenentwicklung, da es den heutigen kommunalen Herausforderungen Rechnung trägt, Wachstumsdruck und Schrumpfungsprozesse einerseits und konkurrierende Ansprüche an die Siedlungsentwicklung andererseits in Einklang zu bringen. Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Flächenpool NRW können bis zum 28.04.2014 eingereicht werden.
Az.: II gr-ko