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StGB NRW-Mitteilung 365/2003 vom 14.04.2003
Flexible Schuleingangsphase an Grundschulen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen soll ab dem Schuljahr 2005/06 eine flexible Schuleingangsphase eingeführt werden. Aufgrund einer Kleinen Anfrage hatte die Landesregierung mitgeteilt, daß durch die Zusammenfassung der ersten und zweiten Klassen in einer flexiblen Schuleingangsphase keine Lehrerstellen eingespart würden. Grundlage für die Stellenzuweisung sei und bleibe gem. § 5 Abs. 2 Schulfinanzgesetz die Relation Schüler je Stelle und nicht die Zahl der gebildeten Klassen.
Auf die Frage, welche belegbaren Evaluationen zum jahrgangsübergreifenden Unterricht der Landesregierung für die Erstellung des Konzeptes zur flexiblen Schuleingangsphase zur Verfügung standen, hat die Landesregierung mitgeteilt, daß Nordrhein-Westfalen seit 1999 mit dem Programm Förderung innovativer Lernkultur in der Schuleingangsphase (FILIS) am BLK-Modellversuch Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen (QISS) teilnimmt. Sechs Modellschulen und ein Netzwerk von weiteren Grundschulen, das am Modellversuch ausgerichtet sei, würden mit verschiedenen Schwerpunkten die Weiterentwicklung der Schuleingangsphase erproben. Dazu gehörten auch die Integration der Schulkindergärten in den Unterricht der Schuleingangsphase sowie die Bildung jahrgangsübergreifender Klassen. Darüber hinaus hätten eine Reihe weiterer Grundschulen in NRW Erfahrungen mit neuen Modellen der Schuleingangsphase gemacht.
Allerdings lägen der Landesregierung keine Daten darüber vor, wie viele Grundschullehrerinnen und lehrer in Nordrhein-Westfalen bereits aus Studium und Praxis über Erfahrungen mit jahrgangsübergreifenden Unterricht gemacht haben. Die Lehrerausbildung sei in keiner Phase ausschließlich auf jahrgangsbezogenen Unterricht fixiert. Die Landesregierung hat ferner darauf hingewiesen, daß für den zum Schuljahr 2005/06 beabsichtigten Beginn der neugestalteten Schuleingangsphase rechtzeitig Fortbildungsmaterialien zur Verfügung stehen, die in schulinternen Fortbildungsveranstaltungen mit Moderatorinnen und Moderatoren in den Grundschulen bearbeitet werden könnten.
Az.: IV/2-211-31