Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 637/2014 vom 20.10.2014

Flüchtlingsunterkünfte und Bauplanungsrecht

Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat am 02.10.2014 „Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen“ beschlossen. Gegenstand dieser Hinweise ist es, die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, die das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bieten, um Standorte für die übergangsweise Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu finden.

Nicht betrachtet wird die Versorgung anerkannter Flüchtlinge und Asylbegehrender mit Wohnraum. Die Veröffentlichung geht auf einen Erlass des MBWSV NRW vom 18.03.2014 zurück, über den die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 55 vom 24.03.2014 berichtet hatte. Die Hinweise der Fachkommission Städtebau bauen auf diesem Erlass auf, ergänzen ihn um weitere Erläuterungen und aktualisieren die Übersicht der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Neu sind Erläuterungen zum materiellen Befreiungstatbestand des § 37 BauGB, der vor allem dann zur Anwendung kommen kann, wenn es sich um Aufnahmeeinrichtungen der Länder i.S.v. § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz handelt. Die Hinweise der Fachkommission einschließlich der tabellarischen Darstellung der Rechtsprechung steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinformation und Service — Fachgebiete — Bauen und Vergabe — Rechtsprechung — zum Download zur Verfügung.

Az.: II gr-la

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