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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 363/2009 vom 08.06.2009
Flughafenkonzept der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat das Flughafenkonzept aktualisiert und als Flughafenkonzept 2009 beschlossen. Es soll die Grundlage für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung der Flughäfen in Deutschland sein. Darin kommt zum Ausdruck, dass der Bund stärker als bisher eine koordinierende Rolle für die Planung und den Ausbau von Flughäfen übernehmen will. Neubauten sind aus der Sicht des Bundes nicht erforderlich. Weiterentwickelt werden sollen die Flughäfen Berlin-Brandenburg International, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart. Mit Blick auf den Frachtluftverkehr soll insbesondere die bauliche Infrastruktur der Flughäfen Frankfurt/Main, München, Düsseldorf, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, Frankfurt-Hahn, Hamburg, Hannover, Stuttgart und Nürnberg Gegenstand sein.
Um der Gefahr von Überkapazitäten entgegenzutreten, legt das Flughafenkonzept fest, dass bei kleinen Flughäfen sowie bei Aus-, Umbau und Konversionsprojekten vorher sowohl der Bedarf als auch die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden müssen.
Mit Blick auf das Flughafenkonzept hat die Verkehrsministerkonferenz auf die große Bedeutung der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland hingewiesen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte darüber hinaus eine bessere Anbindung der Flugplätze an die Verkehrsträger Schiene und Straße gefordert und um Unterstützung hinsichtlich der Planungshoheit der Länder eingefordert.
Das Flughafenkonzept der Bundesregierung ist unter der Adresse
www.bmvbs.de/Anlage/original_1077452/Flughafenkonzept-Zusammenfassung-der-Massnahmen.pdf herunterzuladen.
Az.: III 155 - 50