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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 269/2003 vom 10.03.2003
FMK zur steuerlichen Gleichstellung im Abwasserbereich
Die Position des StGB NRW sowie des DStGB in der aktuellen Diskussion um die steuerliche Gleichstellung der privaten mit den öffentlich-rechtlich tätigen Abwasserentsorgern wird durch einen Beschluss der Finanzministerkonferenz gestützt. Wir sprechen uns gegen eine solche Angleichung aus, da diese zu Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger führen würde. Dass mit einer solchen Gebührenmehrbelastung zu rechnen ist, hat die FMK bestätigt.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2003 hat die FMK darauf hingewiesen, dass im Falle einer steuerlichen Gleichstellung der privaten mit den öffentlich-rechtlich tätigen Abwasserentsorgern mit Gebührenmehrbelastungen für die Bürger zu rechnen ist. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Finanzministerkonferenz reagiert damit auf einen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz aus dem Dezember 2002, in dem sich diese im Interesse der Stärkung der Wirtschaft für eine von den Organisationsformen unabhängige steuerliche Gleichbehandlung durch Einführung eines einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes ausspricht. Allerdings ist es auf Grund der geltenden europäischen Rechtslage nicht möglich, für die Abwasserentsorgung in Deutschland einen ermäßigten Umsatzsteuersatz festzulegen. Dies wurde zuletzt durch ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 30. September 2002 an das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bestätigt. Danach ist für eine Umsatzbesteuerung der Abwasserentsorgung nur der Regelsteuersatz in Höhe von 16 % möglich. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die 6. EG-Richtlinie zwar einen ermäßigten Steuersatz für Wasser und für Abfall, nicht jedoch für Abwasser kennt.
Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist somit ein zusätzliches Argument für unsere Position. Der StGB NRW sowie der DStGB werden sich auch in den anstehenden Gesprächen zur Modernisierung der Struktur in der Wasserwirtschaft gegen jegliche steuerliche Angleichungen aussprechen, die zu einer Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führt.
Az.: IV/1 910-00