Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 557/2017 vom 19.07.2017

Förderantrage aus Kommunalrichtlinie wieder möglich

Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die BMUB-Kommunalrichtlinie wieder Förderanträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1.500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen.

Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro. Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, 
  • Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
  • die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.

Anträge können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Auskunft und telefonische Beratung: Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz, Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin, Telefon: 030 39001-170, E-Mail: skkk@klimaschutz.de ,
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen , weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie .

Az.: 23.1.7-001/002 gr

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