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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 137/2020 vom 25.03.2020
Förderaufruf bezüglich des Projektes "Förderung der Kinderfeuerwehr"
Seit 2017 hat das Land NRW für das Projekt „Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren“ Haushaltsmittel zur Unterstützung der Kommunen mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) und des VdFs (Multiplikatoren-Schulungen, Starterpakete) zur Verfügung gestellt. In diesem Implementierungszeitraum konnten somit bislang 101 Kinderfeuerwehren gefördert, ehrenamtliches Personal geschult sowie Spiel- und Lern-Starterpakete verteilt werden.
Auch im Haushalt 2020 wird weiterhin, jedoch ein begrenzter Mittelansatz in Höhe von 500.000 € für den Förderzweck zur Verfügung gestellt. Ein diesbezüglicher Förderaufruf an die Kommunen des Landes NRW - mit einer Anteilsfinanzierung des Landes in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten (max. bis 48.000 €) - wird in der 13. Kalenderwoche auf der Internetseite des Ministeriums des Innern unter www.im.nrw.de veröffentlicht. Weitere Einzelheiten bezüglich der Förderung können von unseren Mitgliedskommunen unter folgendem Link Förderung Kinderfeuerwehr abgerufen werden.
Die Abwicklung der Förderanträge (u.a. Erteilung der Zuwendungsbescheide/Sicherstellung des Mittelabflusses) erfolgt durch das Ministerium des Innern.
Az.: 15.1.13-002