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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 70/2022 vom 25.02.2022
Förderaufruf des Projektes "Förderung der Kinderfeuerwehr"
Seit 2017 hat das Land NRW für das Projekt „Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren“ Haushaltsmittel zur Unterstützung der Kommunen mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) und des Verbands der Feuerwehren NRW (Multiplikatoren-Schulungen, Starterpakete) zur Verfügung gestellt.
In diesem Implementierungszeitraum konnten bislang 124 Kinderfeuerwehren gefördert, ehrenamtliches Personal geschult sowie Spiel- und Lern-Starterpakete verteilt werden. Auch im Haushalt 2022 wird ein Mittelansatz in Höhe von 500.000 € für den Förderzweck zur Verfügung gestellt.
Ein diesbezüglicher Förderaufruf an die Kommunen des Landes NRW - mit einer Anteilsfinanzierung des Landes in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten (max. bis 48.000 €) - wird voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche auf der Internetseite des Ministeriums des Innern unter www.im.nrw.de veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten bezüglich der Förderung finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter Fachinformationen – Fachgebiete – Recht, Personal und Organisation – Feuerwehr/Rettungswesen – Feuerwehr oder unter diesem Link.
Die Abwicklung der Förderanträge (u.a. Erteilung der Zuwendungsbescheide/Sicherstellung des Mittelabflusses) erfolgt durch das Ministerium des Innern.
Az.: 15.1.13-002/001