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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 325/2024 vom 16.05.2024
Förderaufruf Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Mit dem neuen Aufruf zum Förderprogramm DkV werden Projekte zur Digitalisierung des Verkehrswesens in ländlichen und städtischen Räumen gefördert. Die Skizzeneinreichung läuft bis zum 17.06.2024.
Kernpunkte des Förderaufrufs
- Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
- Um den verschiedenen Herausforderungen für digitale, nachhaltige und inklusive Mobilitätsangebote in unterschiedlichen Raumtypen gerecht zu werden, wird in diesem Aufruf erstmals zwischen zwei Förderlinien unterschieden: Förderlinie I für ländliche Räume sowie Förderlinie II für städtische Räume.
- Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
- Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent für Vorhaben in finanzschwachen Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.
- Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen.
- Gefördert werden insbesondere breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität sowie zur Verbesserung des Gesundheits- und Klimaschutzes. Die eingereichten Digitalisierungsvorhaben können zudem weiteren Zielen dienen, etwa der Inklusion oder der Resilienz von Mobilitätsstrukturen.
Weitere Informationen:
Kompletter Förderaufruf und alle Informationen unter: www.bmdv.bund.de/dkv
Az.: 33 0 003/002