Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 84/2017 vom 02.12.2016

Förderaufruf Elektromobilität

Die NOW (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) hat die Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für die nächste Tranche der Förderrichtlinie Elektromobilität veröffentlicht. Gefördert werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie die Erstellung kommunaler Elektromobilitätskonzepte. Die Frist zur Einreichung von Anträgen ist der 31.01.2017. 

Die förderfähigen Ausgaben für eine Studie über kommunale Elektromobilitätskonzepte oder Teilkonzepte können bis zu 100.000 € betragen. Mit der Erstellung der Studie ist ein fachlich geeigneter Dienstleister zu beauftragen, welcher in einem  wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist. Förderquoten von bis zu 80% sind möglich, sofern es sich beim Antragsteller um eine Gebietskörperschaft handelt und es sich bei der Förderung der Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes nicht um eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt. Andernfalls muss die Förderquote auf max. 50 % begrenzt werden. 

Empfehlenswert ist eine rasche Reaktion, da nach den Erfahrungen des ersten Förderaufrufes die beantragten Mittel höher waren als die zur Verfügung stehenden Mittel. Weitere Informationen finden sich im Internet unter folgenden Links:
https://www.now-gmbh.de/content/3-modellregionen-elektromobilitaet/3-foerderrichtlinie-2015/aufruf_11_2016_fahrzeuge_lis_final.pdf
https://www.now-gmbh.de/content/3-modellregionen-elektromobilitaet/3-foerderrichtlinie-2015/aufruf_11_2016_konzepte_final.pdf .

Az.: 33.0-003/002

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