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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 297/2024 vom 16.04.2024
Förderaufruf "KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz" gestartet
Mit der Förderinitiative KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz setzt sich das Bundesumweltministerium für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für den Umwelt- und Klimaschutz ein. Die Mittel des Förderaufrufs in Höhe von rund 24 Millionen Euro werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV bereitgestellt.
Im Rahmen des Förderaufrufs werden Projekte mit Leuchtturmcharakter gesucht, die Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) für den Natürlichen Klimaschutz vorantreiben. Hierzu zählen Einzel- oder Verbundprojekte, deren zentrales Ziel es ist, mithilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen bzw. zu fördern und/oder Beiträge zur Klimawandelanpassung zu leisten.
Dabei soll eines oder mehrere der Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz adressiert werden: Schutz intakter Moore und Wiedervernässung; Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen; Meere und Küsten; Wildnis und Schutzgebiete; Waldökosysteme; Böden als Kohlenstoffspeicher; Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Die geplanten KI-Anwendungen sollen eine positive Umweltbilanz aufweisen. Das bedeutet, dass die positiven Umwelteffekte die zu erwartenden negativen Umweltwirkungen durch die Entwicklung und Anwendung der KI-Lösung überwiegen. Die Projekte müssen einen klaren Lösungsbeitrag zu einer ökologischen Herausforderung beinhalten und eine breite Außenwirkung entfalten.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften) sowie Unternehmen. Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/Organisationen oder Kommunen werden ebenso ausdrücklich begrüßt wie die Beteiligung von Startups, Social Entrepreneurs sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe reichen Förderinteressierte mit einer Frist von rund sechs Wochen nach Veröffentlichung des Förderaufrufs eine aussagefähige Projektskizze von maximal zehn Seiten ein. Die zuständige Projektträgerin ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH, die beratend zur Seite steht.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 17.05.2024 Projektskizzen elektronisch zu übermitteln. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite der Projektträgerin: https://www.z-u-g.org/foerderung/ki-leuchttuerme-fuer-umwelt-klima-natur-und-ressourcen .
Der Förderaufruf sowie weitere Informationen finden sich unter: www.z-u-g.org
Az.: 23.1.9-003/004 gr