Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 93/2022 vom 28.02.2022

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Ziel des aktuellen Förderaufrufes für Kommunen im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotenzialen bei Treibhausgasemissionen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken. Für 2022 sind die Anträge für Maßnahmenbündel vom 01.03.2022 bis 30.04.2022 sowie vom 01.09.2022 bis 31.10.2022 einzureichen.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Gefördert werden Maßnahmenbündel, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren, etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination zum Beispiel mit Fahrradabstellanlagen oder Lade- und Reparaturstationen. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig. Ebenso zuwendungsfähig sind Ausgaben für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Abzüge für die Gehwegnutzung.

Radwege auf Wirtschaftswegen werden nur dann gefördert, wenn diese gemäß des jeweiligen Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet sind bzw. gewidmet werden (Beschilderung mit Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher/Forstwirtschaftlichen Verkehr frei“ ist möglich).

Die geförderten Maßnahmen sollen einen regionalen Modellcharakter aufweisen, insbesondere in Bezug auf eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes, die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.

Die Projektförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für bis zu vier Jahre. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens einzubringen. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Für Anträge, die bis 31.12.2022 gestellt werden, gilt eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis 100 Prozent. Dies setzt eine Skizzeneinreichung bis 30.04.2022 voraus. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Mio. Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:

Umfangreiche Informationen zum Antragsverfahren und detaillierte Förderbedingungen unter: www.klimaschutz.de

Beratung beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH: Telefon 030 - 700 181-972, Email nki-radverkehr@z-u-g.org

Az.: 33.0-003/002

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