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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 324/2024 vom 16.05.2024
Förderaufruf Mobilitätsstationen
Mit dem zweiten Förderaufruf unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kurzfristige Maßnahmen für die Errichtung und Ausweitung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen – als Servicestationen für attraktive, umweltfreundliche, individuelle sowie geteilte Mobilitätsangebote. Die Skizzeneinreichung läuft bis zum 17.06.2024.
Kernpunkte des Förderaufrufs:
- Die Antragsberechtigung besteht ausschließlich für kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen gemäß Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
- Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 gefördert werden. Dies bietet vor allem für kurzfristige Maßnahmen sowie den Ausbau bestehender Mobilitätsstationen und -strukturen gute Möglichkeiten.
- Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für Vorhaben in finanzschwachen Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.
- Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein vereinfachtes Skizzenformular einzureichen. Die Skizzeneinreichung läuft bis zum 17.06.2024.
- Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben oder die Anschaffung von Fahrzeugen, die durch den Zuwendungsempfänger selbst als Sharing-Angebot betrieben oder für einen begrenzten Zeitraum an Sharing-Anbieter zur Nutzung bereitgestellt werden und einer fortschreitenden Digitalisierung des Verkehrsangebotes dienen.
Weitere Informationen:
Kompletter Förderaufruf und alle Informationen unter: www.bmdv.bund.de/mobilitaetsstationen
Az.: 33 0 003/002