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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 556/2024 vom 12.08.2024
Förderaufruf "Modellprojekt Baupotenzialregister"
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beabsichtigt, gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Städte und Gemeinden bei der modellhaften Vorbereitung, Einführung und Erprobung von digitalen Baupotentialregistern (BPR) zu fördern.
Dazu hat das BBSR den Förderaufruf „Modellprojekt Baupotentialregister“ für Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung eines Konzeptes, die modellhafte Vorbereitung und Einführung eines langfristigen und förderunabhängigen Betriebs von digitalen, KI-gestützten Baupotentialregistern. Damit können grundsätzlich verschiedene Phasen und Aufgaben sowie verschiedene Komponenten von Baupotentialregistern gefördert werden. Die Fördergegenstände sowie weitere Rahmenbedingungen finden sich im Förderaufruf.
Förderempfänger sind ausschließlich Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten. Es können bis zu 12 Kommunen mit je 150.000 Euro bis maximal 800.000 Euro gefördert werden. Für den Bundeshaushalt 2025 sind für das „Modellprojekt Baupotentialregister“ Fördermittel in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro vorgesehen, die jedoch noch unter Haushaltsvorbehalt stehen. Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 01.01.2025 und endet spätestens am 31.12.2025. Bis Ende 2025 müssen die geförderten Maßnahmen abgeschlossen sein; eine Fortführung der Baupotentialregister ab 2026 ist nur mit eigenen Mitteln der Kommunen möglich.
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände können ihre Interessensbekundungen bis einschließlich 20. September 2024 einreichen.
Link zu weiteren Informationen:
BBSR - Aufrufe - Förderaufruf für Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf oder angespannten Wohnungsmärkten zur Einrichtung und Erprobung eines Baupotentialregisters (bund.de)
Az.: 20.2.9-002/001 vo