Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 640/2021 vom 24.11.2021

Förderaufruf zu nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde am 17.11.2021 veröffentlicht. 

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d. h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune in der Bundesrepublik Deutschland errichten.

Eine Förderung von Kommunen nach dieser Förderrichtlinie ist nur möglich, soweit diese Förderung nicht wirtschaftliche Tätigkeiten der Kommunen betrifft und folglich kein Unternehmen gefördert wird. Dies setzt voraus, dass die Nutzung der Ladestation ausschließlich für das Aufladen kommunaler, elektrisch betriebener Flottenfahrzeuge und -anwendungen sowie der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten der Kommune, jeweils eingesetzt für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, vorgesehen wird.

„Kommunen“ im Sinne der Förderrichtlinie sind insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Zweckverbände.

Weitere Details zum Förderprogramm sind der Förderrichtlinie zu entnehmen: www.bmvi.de

Förderportal der KfW: www.kfw.de

Az.: 33.0-003/002

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