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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 2/2021 vom 25.02.2021
Förderaufruf zum Projekt "Förderung der Kinderfeuerwehr"
Das Ministerium des Innern hat die Geschäftsstelle auf Folgendes hingewiesen: Seit 2017 hat das Land NRW für das Projekt „Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren“ Haushaltsmittel zur Unterstützung der Kommunen mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) und des Verbandes der Feuerwehren (VdF) (Multiplikatoren-Schulungen, Starterpakete) zur Verfügung gestellt. In diesem Implementierungszeitraum konnten somit bislang 115 Kinderfeuerwehren gefördert, ehrenamtliches Personal geschult sowie Spiel- und Lern-Starterpakete verteilt werden.
Auch im Haushalt 2021 wird weiterhin, jedoch ein begrenzter Mittelansatz, in Höhe von 500.000 € für den Förderzweck zur Verfügung gestellt (eine Erhöhung ist ausgeschlossen). Ein diesbezüglicher Förderaufruf an die Kommunen des Landes NRW - mit einer Anteilsfinanzierung des Landes in Höhe von 80 % der Anschaffungskosten (max. bis 48.000 €) - wird voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche auf der Internetseite des Ministeriums des Innern unter www.im.nrw.de veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten bezüglich der Förderung können die Mitgliedskommunen unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen abrufen. Die Abwicklung der Förderanträge (u.a. Erteilung der Zuwendungsbescheide/Sicherstellung des Mittelabflusses) erfolgt durch das Ministerium des Innern.
Az.: 15.1-13-002