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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 474/2021 vom 27.08.2021
Förderaufrufe zu öffentlicher Ladeinfrastruktur
Das BMVI stellt bis Ende 2025 insgesamt 590 Millionen Euro für den weiteren Aufbau und die Nachrüstung öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 zusätzliche Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Am 17.08.2021 wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht: Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen. Mit dem zweiten Aufruf vom 18.08.2021 können ab dem 9. September 2021 Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert bekommen.
Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ hatte der Bund in sechs Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.
Im ersten Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ werden gefördert:
- rund 9000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),
- rund 9000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und
- der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.? Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.8.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht am 18.08.2021 den zweiten Aufruf aus der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“. Damit können ab dem 9. September 2021 Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert bekommen.
Gegenstand der Förderung ist die Modernisierung bestehender Ladeeinrichtungen sowie des dazugehörigen Netzanschlusses inkl. der möglichen Kombination mit einem Pufferspeicher. Modernisierungen können entweder in Form einer Aufrüstung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austausch einzelner Komponenten) oder einer Ersatzbeschaffung (kompletter Austausch der Hardware) erfolgen.
Die maximale Förderhöhe für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung einer Ladeeinrichtung liegt bei 60% der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt und wird durch den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro pro Ladepunkt gedeckelt. Anträge sind innerhalb des Zeitraums vom 09.09.2021 bis zum 27.01.2022 einzureichen.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:
Erster Aufruf zur Antragseinreichung vom 17.08.2021 gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ auf der Webseite des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile
Erster Aufruf zur Antragseinreichung vom 17.08.2021 gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ – Zusatzinformation Kontingente je Kontingentregion auf der Webseite des BMVI:
Erster Aufruf zur Antragseinreichung vom 17.08.2021 gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ – Zusatzinformation Zuweisung PLZ und Bedarf zu Kontingentregion: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-zuweisung-plz.pdf?__blob=publicationFile
Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung vom 18.08.2021 gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ auf der Webseite des BMVI:
Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (PDF) auf der Webseite des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur.pdf?__blob=publicationFile
Weitere Informationen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter: www.bav.bund.de
Informationen zu weiteren Förderprogrammen im Bereich von Ladeinfrastruktur finden sich auch auf der Webseite der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: https://nationale-leitstelle.de
Az.: 33.0-003/002