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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 160/2018 vom 05.02.2018
Förderbeginn "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ beschlossen und gleichzeitig einen Förderaufruf gestartet. Mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs ist eine Antragstellung unabhängig von der Vorlage eines Masterplans möglich. Allerdings gilt: Es muss sichergestellt sein, dass die zu fördernden Vorhaben von der Stadt oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Belastungssituation analysiert und bewertet worden sind. Die genauen Regelungen sind in der Förderrichtlinie enthalten.
Für die in der Förderrichtlinie enthaltenen Themenbereiche ist ein vorzeitiger förderunschädlicher Vorhabenbeginn ab dem 29.11.2017 zugelassen. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid-Werte gemäß § 3 Absatz 2 der 39. BImSchV betroffen sind. Ebenfalls antragsberechtigt sind an diese angrenzende Städte oder Gemeinden, sofern die betroffene Stadt oder Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt.
Des Weiteren sind kommunale Unternehmen, Zweckverbände, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer betroffenen Stadt oder Gemeinde stehen, sofern die betroffene Stadt oder Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Darüber hinaus sind Landkreise, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine betroffene Stadt oder Gemeinde liegt, antragsberechtigt.
Anträge zur Förderung von Maßnahmen können ab sofort bis spätestens zum 25.03.2018 eingereicht werden. Der Förderaufruf und die Förderrichtlinie sind unter den folgenden Links abrufbar:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/erster-aufruf-zum-foerderantrag-foerderrichtlinie-digitalisierung.pdf?__blob=publicationFile
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/foerderantrag-zur-foerderrichtlinie-digitalisierung.pdf?__blob=publicationFile .
Az.: 33.1.5.2-001/003