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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 386/1999 vom 20.06.1999
Förderdarlehen für kommunale Investitionsvorhaben
Die Europäische Investitionsbank (EIB) fördert die Ziele der Europäischen Union durch die langfristige Finanzierung wirtschaftlich tragfähiger Investitionsprojekte. Insbesondere für Städte und Gemeinden, die große Investitionsvorhaben durchführen wollen, kann die Förderung mit EIB-Mitteln eine kostengünstige Möglichkeit sein, den Finanzierungsbedarf zu decken. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Infrastruktur, Energieerzeugung, Energietransport, Umweltschutz und Industrie. Aus kommunaler Sicht kommen als Schwerpunkte der EIB-Förderung vor allem die Bereiche Telekommunikation, Verkehr, Wasserver- und -entsorgung, Stadtentwicklung und -sanierung, das Krankenhauswesen sowie der Bildungssektor in Frage. Die EIB unterstützt die Investitionen entweder über Einzeldarlehen oder über Globaldarlehen. Einzeldarlehen sind formlos direkt bei der EIB zu beantragen. Anträge auf Finanzierungsmittel aus Globaldarlehen sind direkt an die Partnerinstitute zu richten, mit denen die EIB Globaldarlehen vereinbart hat.
Großprojekte werden über Einzeldarlehen finanziert, die die EIB zu ihren eigenen Konditionen direkt mit dem Investor oder mit anderen an der Finanzierung beteiligten Kreditinstituten abschließt. Kleinere und mittlere Investitionsprojekte werden indirekt über Globaldarlehen finanziert. Globaldarlehen sind Kreditlinien, die die Bank Finanzierungsinstituten oder Geschäftsbanken einräumt. Diese Partnerinstitute verwenden den vereinbarten globalen Kreditrahmen für die Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen oder von Infrastrukturinvestitionen lokaler Gebietskörperschaften.
Finanziert werden bis zu 50 % der Projektkosten. EIB-Darlehen sollen die Eigenmittel des Investors und Finanzierungen aus anderen Quellen ergänzen. Die EIB ist bestrebt, zusammen mit den Partnerinstituten ein auf das jeweilige Projekt zugeschnittenes Finanzierungspaket anzubieten. Gegebenenfalls können EIB-Darlehen mit Finanzmitteln aus dem EU-Haushalt kombiniert werden, beide zusammen dürften jedoch 70 % der Projektkosten nicht überschreiten.
Zusammen mit dem Projektträger prüft die EIB jedes Projekt auf seine wirtschaftliche, finanzielle und technische Tragfähigkeit sowie die finanzielle Solidität des Projektträgers und die Angemessenheit der gebotenen Kreditsicherheiten. Die aus der Prüfung hervorgehenden Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Einzeldarlehen werden für Investitionen von mehr als 50 Mio. DM vergeben. Als Darlehensnehmer kommen Gebietskörperschaften, Zweckverbände u.ä. solvente Darlehensnehmer sowie öffentliche und private Unternehmen und Banken in Frage. Eine Obergrenze bei der Förderung besteht nicht. Die Untergrenze von 50 Mio. DM kann aus bankinternen Gründen zeitweise angehoben werden.
Die Laufzeiten betragen in der Regel 5 bis 12 Jahre für Industrieprojekte, 15 bis 20 Jahre für Infrastruktur- und Energieprojekte. Dabei können maßgeschneiderte Bedingungen für sehr große Projekte verhandelt werden.
Gefördert wird sowohl über Festzinssatz-Darlehen (mit oder ohne Revisionsklausel) als auch über variabel verzinsliche Darlehen. Der Zinssatz entspricht den Kapitalbeschaffungskosten der Bank zzgl. einer Marge. Dabei orientieren sich die Kapitalbeschaffungskosten sich an den Zinsen für Staatsanleihen in der jeweiligen Landeswährung. Maßgeschneiderte Tilgungsabläufe sind möglich, einschließlich tilgungsfreier Perioden. Provisionen oder Bankgebühren werden nicht fällig. Als Sicherheit wird eine Bürgschaft des Mitgliedsstaates, in dessen Hoheitsgebiet das Investitionsprojekt liegt, oder andere ausreichende Sicherheiten, wie etwa Bankbürgschaften, verlangt.
Für Investitionen von weniger als 50 Mio. DM werden Globaldarlehen vergeben. In Frage kommen neben betrieblichen Investitionen auch Investitionen für eine rationelle Energieverwendung, Umweltschutz, Wasserversorgungs- und entsorgungsprojekte sowie Infrastrukturprojekte insbesondere in regionalen Fördergebieten. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Gebietskörperschaften u.a. öffentliche Körperschaften oder Zweckverbände können mit einem Globaldarlehen gefördert werden. Die Förderung mit Globaldarlehen ist insofern attraktiv, als die Partnerinstitute der EIB, mit denen die Kommunen bei EIB-Förderung zusammenarbeiten würden, günstigere Konditionen anbieten als ohne EIB-Förderung.
Kommunen, die sich für eine EIB-Förderung ihrer Investitionsvorhaben interessieren, können sich an die EIB zwecks näherer Auskünfte wenden. Hier ist auch eine Übersicht über die deutschen Partnerinstitute der EIB erhältlich. Als Ansprechpartner steht bei der Europäischen Investitionsbank Herr Paul Gerd Löser, Abteilungsleiter Kommunikationspolitik, Telefon (+352)4379-3139, Telefax (+352)4379-3189 zur Verfügung.
Az.: IV-970-03