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StGB NRW-Mitteilung 164/2022 vom 24.03.2022
Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Die Landesregierung startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das im vergangenen Jahr erstmals aufgelegte Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das Schwerpunktthema lautet wieder „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“. Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal „engagementfoerderung.nrw“.
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. April 2022 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.
Antragsstellende, die ihre Maßnahmen im vergangenen Jahr nicht wie geplant umsetzen konnten, haben erneut die Gelegenheit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Umsetzung des Förderprogramms übernehmen wieder die 54 Kreise und kreisfreien Städte. Sie kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge in ihrem Kreis- bzw. Stadtgebiet.
Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf: www.engagiert-in-nrw.de
Az.: 44.3-001/008 ha