Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 61/2017 vom 23.12.2016
Förderprogramm "360" der Kulturstiftung des Bundes
Das neue bundesweite Förderprogramm "360" der Kulturstiftung des Bundes fördert die diversitätsorientierte Öffnung von Kultureinrichtungen in den Bereichen Programmangebot, Publikum und Personal. Hierfür stellt die Kulturstiftung des Bundes im Rahmen des 360 - Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Mittel für eine Personalstelle in der Kultureinrichtung (den/die sogenannte/n Agenten/in) sowie zusätzlich Projektmittel für unterstützende Aktivitäten und Formate bereit.
Mit dem Programm „360-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Institutionen aus den Sparten Kunst, Musik, Darstellende Künste und Literatur, die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen: Einwanderung und kulturelle Vielfalt sollen als ebenso chancenreiches wie kontroverses Zukunftsthema aktiv in das eigene Haus und in die städtischen Diskussionen getragen werden. Der Fonds soll eine große Bandbreite von Ansatzpunkten, Strategien und Methoden fördern, die in exemplarischer Weise aufzeigen, wie Institutionen — thematisch und personell — ihr Potenzial zur Mitgestaltung der neuen Stadtgesellschaft wirksam entfalten können.
Um das Programm allen interessierten Institutionen detailliert vorzustellen, geht der Fonds "360" zwischen Mitte Februar und Ende März 2017 auf eine Tour durch Deutschland. An fünf Kulturinstitutionen — in München, Köln, Dresden, Hamburg und Berlin — macht er Station und bietet ein Programm aus Impulsvorträgen, Präsentationen beispielhafter Projekte und Antragsberatung.
Antragsfrist ist der 30. Juni 2017. Weitere Informationen — auch zur Anmeldung — finden sich im Internet unter www.kulturstiftung-bund.de/360 . Nähere Informationen zum Fonds sind zudem bei der Kulturstiftung des Bundes, Frau Uta Schnell (E-Mail: uta.schnell@kulturstiftung-bund.de , Tel. 0345 / 2997-118) erhältlich.
Az.: 43.0.1-007/001