Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 619/2020 vom 14.09.2020

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ihr Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ veröffentlicht, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) stellen. Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

Az.: 41.0.1-006/008

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