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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 203/2017 vom 20.03.2017
Förderprogramm "Europa bei uns zuhause"
Bis zur zweiten Antragsfrist für das Förderprogramm „Europa bei uns zuhause“ der NRW-Staatskanzlei am 27. Mai 2017 können sich Kommunen und Partnerschaftsvereine aus NRW für ihre Städtepartnerschaftsarbeit um eine Förderung von bis zu 5.000 Euro bewerben — für Projekte, die vom 1. August 2017 bis zum 31. Juli 2018 durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt als nachträgliche Kostenerstattung.
Die Antragstellenden werden um Informationen zum Innovationsgrad, der öffentlichen Wahrnehmung, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit ihrer geplanten Projekte und Veranstaltungen gebeten. Denn geförderte Projekte müssen innovativ und Beispiel gebend sein und eine breite Öffentlichkeit erreichen. Der inhaltliche Austausch der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Europa soll im Fokus der geförderten Projekte und Veranstaltungen stehen.
Mitgliedskommunen des StGB NRW finden weitere Informationen und Ansprechpartner/innen im Flyer zum Programm „Europa bei uns zuhause“ im Internet des Verbandes (Mitgiederbereich) unter Rubrik Fachinformation und Service, Fachgebiete, Europa.
Az.: 10.0.9