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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 161/2020 vom 03.02.2020
Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“
Die Landesregierung hat im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) ein neues Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ aufgelegt. Das Förderangebot richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen der vorläufigen Gebietskulisse „ländlicher Raum 2014 bis 2020“. Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 30. September 2020. Für den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ im Rahmen der „Dorferneuerung 2021“ stehen 3 Mio. € zur Verfügung. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 €, der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Sonderaufruf ist laut MHKGB aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern. Dies betreffe insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Link:
Az.: 15.1.34