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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 612/2015 vom 02.09.2015
Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel"
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zum 1. August 2015 einen neuen Förderaufruf zum Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ gestartet. Wie der Projektträger Jülich (Geschäftsbereich Klima) mitgeteilt hat, bleibt der Zuschnitt des Förderprogramms unverändert. Es handelt sich um folgende drei Förderschwerpunkte:
- Anpassungskonzepte für Unternehmen
- Entwicklung von Bildungsmodulen
- Kommunale Leuchtturmvorhaben
Ziel des Programms ist es, die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure an die Folgen der nicht mehr zu verhindernden Klimaerwärmung zu erhöhen, wie zum Beispiel Hitzewellen, Starkregenereignisse oder Hochwasser.
Vom 01. August bis zum 31. Oktober 2015 erfolgt zunächst die Einreichung von Projektskizzen zur Förderidee. Die Interessenten mit den besten Projektskizzen werden in einem zweiten Schritt gebeten, einen Vollantrag einzureichen. Die Förderbekanntmachung des BMUB kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.bmub.bund.de/themen/forschung-foerderung/foerderprogramme/anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ . Interessierte Städte und Gemeinden können weitere Informationen zum Förderprogramm auf der Internetseite des PtJ unter folgender Adresse abrufen: http://www.ptj.de/folgen-klimawandel.
Az.: II gr-ko