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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 590/2016 vom 30.06.2016
Förderprogramm "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels"
Im Rahmen des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) besteht wieder die Möglichkeit, vom 1. August bis 31. Oktober 2016 Projektideen einzureichen.
Ziel des BMUB-Programms ist es, die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure an die Folgen der nicht mehr zu verhindernden Klimaerwärmung und deren Folgen wie Hitzewellen, Starkregenereignisse und Hochwasser zu erhöhen. Projektideen können für die drei Förderschwerpunkte „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und auch „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereicht werden. Vom 1. August bis zum 31. Oktober 2016 erfolgt zunächst die Einreichung von Skizzen zur Förderidee. Die Förderinteressenten mit den besten Projektskizzen werden anschließend in einem zweiten Schritt gebeten einen Vollantrag einzureichen.
Die Förderbekanntmachung des BMUB findet sich im Internet unter dem Link http://www.bmub.bund.de/themen/forschung-foerderung/foerderprogramme/anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ . Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich außerdem auf der Internetseite des PtJ unter http://www.ptj.de/folgen-klimawandel .
Az.: 23.1.7-001