Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 394/2015 vom 01.06.2015

Förderprogramm "Nationaler Radverkehrsplan 2020"

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Darüber hinaus liefert er mit seinen positiven Effekten auf die Umwelt, das Klima, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sowie die Gesundheit der Menschen Beiträge zu vielen aktuellen und zukünftigen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Aus diesem Grunde fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen und seine Ziele auch im Zusammenwirken mit anderen Verkehrsträgern unterstützen.

Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 1. August 2015. Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten (z. B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote im Bereich Radverkehr), nachhaltige Mobilität sichern (z. B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV),Ergebnisse erbringen, übertragbar sind, d.h. sie müssen modellhaft anwendbar sein oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern. Für das Förderjahr 2016 werden insbesondere Projektideen zu folgenden Themenfeldern begrüßt:

  • Elektromobilität: Die stark zunehmende Verbreitung von elektrisch unterstützten Fahrrädern eröffnet dem Radverkehr neue Potenziale, sowohl hinsichtlich des Einsatzgebietes (z. B. hügelige Regionen, ländlicher Raum, größere Distanzen) als auch in Bezug auf Fahrtzwecke (z. B. Berufspendeln, Einkauf, Freizeit, Urlaub) und mögliche Zielgruppen (z. B. Pendlerinnen und Pendler, Seniorinnen und Senioren, Urlauberinnen und Urlauber). Zudem ist das Fahrrad als Transportmittel — sowohl für private Zwecke als auch im Wirtschaftsverkehr — geeignet.
  • Rad und Raum: In diesem Themenfeld werden Erkenntnisse erwartet, die den Besonderheiten der Radverkehrsförderung in ländlichen Gebieten, Klein- und Mittelstädten, aber auch in hochverdichteten Räumen in Deutschland Rechnung tragen. Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, fördert einen lebendigen öffentlichen Raum und erhöht damit die Attraktivität von Einzelhandels-, Wohn-, Gastronomie- und Freizeitstandorten.

Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Privatpersonen können mit einer juristischen Person des privaten Rechts zusammenarbeiten und einen Projektvorschlag einreichen. Weitere Einzelheiten insbesondere zum Antragsverfahren sind im Internet unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/ abrufbar.

Az.: III/1 642-39

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