Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 361/2012 vom 26.06.2012

Förderprogramm regenerative Energien proges.nrw

Das Förderprogramm progres.nrw des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und um neue Fördergegenstände ergänzt worden. Das Programm bietet eine breite Palette von Förderangeboten, um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in NRW voran zu bringen. Das Programm, das regelmäßig aktualisiert wird, um es an die sich ändernden Rahmenbedingungen flexibel anzupassen, richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Es umfasst die Förderbausteine:

  • Markteinführung
  • Innovation
  • Energiekonzepte
  • Energieberatung

Mit dem Förderbaustein „Markteinführung“ werden Verbraucher, Unternehmen und Kommunen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen nutzen wollen. Hierzu hat das MKUNLV NRW im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen — Nr. 14 vom 06.06.2012 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energie sparen“ (progres.nrw) — Programmbereich Markteinführung“ veröffentlicht. Aufgrund der Förderrichtlinie werden Zuschüsse vergeben für  

  • Solarkollektoren, Photovoltaik-, Wasserkraft-, KWK-, Biomasse- und Biogasanlagen
  • Wärmenetze
  • Energiespeicher
  • Hausübergabestation
  • Passivhäuser
  • sowie für besondere Studien

Förderanträge können bei der landesweit zuständigen Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg mit Dienstsitz in Dortmund gestellt werden. Die genauen Programminhalte sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de abrufbar. Hier sind auch die Antragsvordrucke für die unterschiedlichen Förderbausteine erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Servicecenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0180-3100110 (9 Cent/min).

Az.: II gr-ko

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