Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 172/2015 vom 11.02.2015
Förderprogramm zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 09.12.2014 die Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen verabschiedet. Die Richtlinie wurde am 29.12.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ziel des neuen Förderprogramms der Bundesregierung ist es, Kommunen für die Einrichtung eines Energieeffizienz-Netzwerks zu gewinnen sowie die professionell betreute, mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit intensiv zu fördern.
Zwei Drittel des Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor entstehen in den rund 12.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen. Diese bieten daher hohe Einsparpotenziale. Im Ergebnis sollen Netzwerk- und Energieexperten kommunaler Energieeffizienz-Netzwerke initiieren, geeignete Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs identifizieren und die Umsetzung von Einsparzielen, die sich die Netzwerkteilnehmer selbst setzen, begleiten.
Mithin ermöglicht das Förderprogramm externen Netzwerk- und Energieexperten als Team, Städte und Gemeinden beim Aufbau und Betrieb beispielhafter Netzwerke zu unterstützen. Mit der Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Administration des Förderprogramms betraut.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die als Netzwerkmanager/in über ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen, die erforderliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Kompetenz zum Aufbau und Betrieb eines Energieeffizienz-Netzwerkes verfügen. In zwei Phasen soll dann die Gewinnung von Kommunen für die Einrichtung eines Netzwerks (Gewinnungsphase) sowie eine professionell betreute, mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit auf qualitativ hohem Niveau (Netzwerkphase) gefördert werden.
Die Antragsformulare sowie weitere Details zum Förderverfahren beziehungsweise zur Förderrichtlinie können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.bafa.de/bafa/de/energie/energieeffizienz_netzwerke_kommunen/index.html .
Az.: II gr-ko