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StGB NRW-Mitteilung 291/2012 vom 25.05.2012
Förderprogramm zur Kinodigitalisierung in NRW
Das Land NRW startet im Mai 2012 in Kooperation mit der Film- und Medienstiftung NRW ein neues Förderprogramm zur Umrüstung kleiner und mittlerer Kinos auf digitale Projektionstechniken. Ziel der Förderung ist es, bis zum Jahresende 2013 bis zu 2.000 Kinoleinwände in NRW zu erneuern. Dafür werden von Landesseite 3 Mio. Euro aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.
Zuständig für die Abwicklung des Programms sind die fünf NRW-Bezirksregierungen. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2013. Gefördert wird, auf Antrag des Kinobetreibers, die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheatersaals mit digitaler Projektionstechnik in Kinos mit maximal sechs Leinwänden. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 20.000 Euro pro Leinwand. Die Fördermittel aus dem NRW-Programm können mit den Förderungen durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) kombiniert werden.
Das Antragsformular und die Förderrichtlinie stehen im Internet unter www.mbem.nrw.de/kinodigitalisierung sowie www.filmstiftung.de/foerderung/kino zur Verfügung.
Az.: IV/2 485