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StGB NRW-Mitteilung 26/2017 vom 09.12.2016
Förderprogramme gegen Gewalt an Frauen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwei Förderprogramme für das Haushaltsjahr 2017 bekannt gemacht.
Bei dem ersten Programm geht es um ein Programm, das die Förderung örtlicher/regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen unterstützt. Die Verfahren für die Beantragung und Bewilligung erfolgen wie in den Vorjahren. Anträge sind an das MGEPA NRW zu richten. Die Bewilligung erfolgt jeweils durch die örtlich zuständigen Landschaftsverbände.
Bei dem zweiten Förderprogramm geht es um die Förderung von Projekten zur Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen traumatisierten Flüchtlingsfrauen. Auch dabei werden die Fördermodalitäten aus dem Jahr 2016 beibehalten. Der maximale Förderbetrag für Projekte beträgt 30.000 EUR je Antrag.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Unterlagen sind im Mitgliederbereich unter Fachinfo und Service/ Fachgebiet Recht und Verfassung/ Gleichstellung abrufbar.
Az.: 12.0.7-001/001