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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 662/2021 vom 23.11.2021
Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels"
Im Sommer 2021 ist die Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ novelliert worden. Die neue Förderrichtlinie bringt einige Neuerungen mit sich, um insbesondere Kommunen als zentrale Betroffene von Klimafolgen sowie Hauptakteure der Anpassung an den Klimawandel noch besser und zielgerichteter zu unterstützen. Das Ziel ist, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Hierzu soll ein ganzheitliches Angebot von der Planung bis hin zur Umsetzung und Innovation erfolgen.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Schwerpunkten – dem Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (Förderschwerpunkt A) und einem Wettbewerb für innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung (Förderschwerpunkt B).
Förderschwerpunkt A dient der Unterstützung von kommunalen Akteuren und Entscheidungsträgerinnen und -trägern in der Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch Klimaanpassungsmanager*innen, die in besonderem Maße Synergien zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen (Gesundheit, Biodiversität, Klimaschutz etc.).
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ öffnet am 1. Dezember 2021. Anträge können ab diesem Datum bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung finden Sie bereits jetzt unter
https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/
Der Link für die Antragstellung wird auf dieser Website ab 1. Dezember veröffentlicht.
Am 7. Dezember 2021 findet eine begleitende Online-Informationsveranstaltung für den Förderschwerpunkt A statt.
Weitere Informationen finden Sie bei der Projektträgerin der Zug gGmbH unter der o.g. Webseite.
Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. Bei Interesse können Sie sich unter folgendem Link registrieren, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden:
https://www.z-u-g.org/das-informationen-zum-naechsten-antragsfenster/
Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen.
Az.: 23.1.9-003/003 gr