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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 287/2023 vom 21.04.2023
Förderrichtlinie Notstromversorgung Wasserwirtschaft
Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Notstromversorgung in der Wasserwirtschaft Nordrhein-Westfalen (FöRL Notstrom Wawi) ist im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden. Die FöRL ist zu finden unter: MBl. NRW. Ausgabe 2023 Nr. 15 vom 20.4.2023 Seite 399 bis 420 | RECHT.NRW.DE
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Beschaffung von Notstromaggregaten sowie Anlagen, die für den Betrieb eines Notstromaggregats erforderlich sind und mit einem Notstromaggregat in einem unmittelbaren funktionalen Zusammenhang stehen. Dazu gehören insbesondere erforderliche Tankanlagen, Betankungseinrichtungen, elektrische Anschlüsse und Schaltanlagen. Dieses gilt sowohl für die Wasserversorgung als auch für Abwasserentsorgung.
Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2023 schriftlich unter Verwendung des Musters in Anlage 2 (siehe Förderrichtlinie) bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Mit dem Zuwendungsantrag kann zugleich ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Vorhabenbeginns bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Zuwendungsanträge, die nach dem 30. Juni 2023 gestellt werden, können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden, wenn ausreichende Haushaltsmittel für eine Förderung des Projekts zur Verfügung stehen und die Antragstellerin oder der Antragsteller gegenüber der Bewilligungsbehörde glaubhaft versichert hat, dass Durchführung und Abschluss des beantragten Projekts bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2023 wahrscheinlich sind.
Az.: 24.0.12/24.1.2 qu