Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 317/2017 vom 20.04.2017

Förderrichtlinie "progres.nrw - Programmbereich Markteinführung"

Die Richtlinie "progres.nrw — Programmbereich Markteinführung" ist überarbeitet worden und in der Fassung  vom 16.02.2017 im Ministerialblatt NRW ( Ausgabe Nr. 12 vom 19.04.2017) veröffentlicht worden. Die Richtlinie "progres.nrw — Programmbereich Markteinführung" soll die Markteinführung von Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und der rationellen Energieverwendung fördern. Ziel ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu leisten.

Die Zuwendungen sollen die Empfänger nachhaltig dazu veranlassen, Maßnahmen vorzunehmen, die andernfalls nicht durchgeführt würden. Die Ausgestaltung der Richtlinie ist als dynamischer Prozess den jeweiligen technischen Entwicklungen, Marktgegebenheiten und energierechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grunde war es erforderlich, die bisherigen Förderbestimmungen zu überarbeiten.

Az.: 28.6.9-004/001 gr

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