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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 314/2019 vom 05.06.2019
Förderrichtlinie vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Am Freitag, den 24.05.2019 wurde die Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Sie ist am 01.06.2019 in Kraft getreten. Die Richtlinie gliedert sich in vier Fördergegenstände:
- Mobilitätskonzepte und Studien: Gefördert werden umsetzungsorientierte Mobilitätskonzepte für die Vernetzung von Verkehrsmitteln, die regionale Bezüge haben und konkrete Zeit- und Kostenplanungen umfassen. Auch Studien zu Zukunftsfragen der Mobilität werden gefördert.
- Maßnahmen zur Digitalisierung: Gefördert werden insbesondere digitale Informations-, Buchungs- und Zahlungssysteme, sowie die Schaffung von Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen.
- Mobilstationen: Mobilstationen sind physische Verknüpfungspunkte verschiedener Verkehrsmittel und -angebote. Hier sieht die Förderrichtlinie u.a. Zuwendungen vor für Mobilstationen in Quartieren ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV, die Erweiterung von Mobilstationen um zukunftsweisende Mobilitätsangebote wie z.B. gesicherte Radabstellanlagen, Microhubs oder Carsharing-Stellplätze sowie die Aufwertung von Stationen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
- Maßnahmen des Mobilitätsmanagements: Gefördert werden Maßnahmen bzw. Projekte, die das zielgruppenspezifische (z. B. Kommunen, Schulen, Betriebe) oder das standortspezifische Mobilitätsmanagement umfassen.
Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent. Die Kommunen in NRW sind aufgerufen, entsprechende Förderanträge einzureichen. Weitere Informationen sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/infothek/aktuelles/mobilitaetsmanagement-ministerium-veroeffentlicht-foerderrichtlinie .
Az.: 33.1.3-001/003