Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 653/2017 vom 25.10.2017

Förderung aus dem Sofortprogramm Elektromobilität

Das Land NRW fördert seit Oktober 2017 den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die neue Förderung ist Teil des „Sofortprogramms Elektromobilität“, das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat.

Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 Kilowatt sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren, Tiefbau und Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme. Voraussetzung, um die Fördergelder beantragen zu können, ist der Bezug von zertifiziertem Grünstrom. Eine Übergangsregelung gibt es für Kunden mit einem üblichen Stromtarif: Sie können bis Ende März 2018 die Errichtung ihres Ladepunktes mit 30 Prozent bezuschussen lassen. 

Anträge für private Ladestationen sind ab sofort möglich. Anträge für öffentliche Ladeinfrastruktur können ab dem 1. November 2017 gestellt werden. Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/index.php . Rückfragen können per E-Mail an nrwdirekt@nrw.de gerichtet werden.

Az.: 33.0-003/002

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