Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 266/1996 vom 05.06.1996

Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben und Jugendaustausch

1. Finanzielle Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben im kommunalen Bereich im Haushaltsjahr 1996

2. Finanzielle Förderung der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich im Haushaltsjahr 1996

Mit Schnellbrief vom 4. März 1996 hat die Geschäftsstelle u.a. über ihre Bemühungen gegenüber dem Auswärtigen Amt berichtet, eine Verbesserung der Förderpraxis für den kreisangehörigen Raum zu erreichen. Dabei ging es im wesentlichen um zwei Probleme:

1. Für die Verwendungsnachweise forderte das Auswärtige Amt zwingend eine Bestätigung des jeweiligen Rechnungsprüfungsamtes, daß der Verwendungsnachweis sachlich und rechnerisch richtig ist und zudem die geförderte Maßnahme mit den Förderrichtlinien übereinstimmt. Dies führte regelmäßig bei den Städten und Gemeinden zu Problemen, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt unterhalten.

Das Auswärtige Amt hat sich nunmehr bis auf weiteres bereit erklärt, bei den Kommunen, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt unterhalten, eine eigenverantwortliche Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Verwendungsnachweise und der Übereinstimmung der Maßnahme mit den Förderrichtlinien durch den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten genügen zu lassen.

2. Die zweite Änderung betrifft den kommunalen Eigenanteil bei Maßnahmen des Jugendaustauschs. Bekanntlich darf der Zuschuß des Auswärtigen Amtes nicht den Eigenanteil der antragstellenden Kommune übersteigen. Künftig werden bei kreisangehörigen Städten, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, eventuelle Zuschüsse der Kreisjugendämter dem kommunalen Eigenanteil zugeschlagen. Auch in diesem Punkt hat das Auswärtige Amt einem entsprechenden Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zugestimmt.

Abschließend erlaubt sich die Geschäftsstelle nochmals darauf hinzuweisen, daß Anträge für das Haushaltsjahr 1996 ausschließlich beim Rat der Gemeinden und Regionen Europas (Deutsche Sektion) in Köln einzureichen sind.

Az.: II/1 00

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