Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 736/2000 vom 20.12.2000

Förderung der Altersvorsorge

In den Mitteilungen Nr. 22 vom 20. November 2000 (S. 321 f) hatten wir über den ersten Diskussionsentwurf der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung des Aufbaus eines kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge berichtet und die finanziellen Auswirkungen der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge auf die Städte und Gemeinden dargestellt.

Mittlerweile hat die Bundesregierung am 15.11.2000 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser kann von der Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de als pdf-Datei heruntergeladen werden.

In bezug auf die Absicht der Bundesregierung, die kommunalfinanzierte Sozialhilfe zu einer allgemeinen Grundsicherung umzufunktionieren, haben sich gegenüber dem Diskussionsentwurf keine Änderungen im Gesetzentwurf ergeben. Danach soll bei über 65jährigen und erwerbsunfähigen ab dem 18. Lebensjahr künftig die Sozialhilfe unabhängig von Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Eltern gewährt werden, indem der Rückgriff auf Angehörige ausgeschlossen sowie der Rückgriff auf Vermögen eingeschränkt werden. Für den genannten Personenkreis soll die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt um 17 % pauschal erhöht werden. Die Bedürftigkeitsprüfung soll in der Regel nur einmal bei der Erstbewilligung der Sozialhilfe erfolgen.

Die Mehrbelastungen der Kommunen sollen nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit bei etwa jährlich 600 Mio DM liegen. Im Rahmen des Wohngeldgesetzes ist lediglich ein mittelbarer Ausgleich vorgesehen. Die 600 Mio DM sollen zunächst in die Länderkassen fließen.

Alle kommunalen Spitzenverbände lehnen den Mißbrauch der Sozialhilfe als Grundsicherung strikt ab. Dies wäre einer der schwersten Eingriffe in die kommunalfinanzierte nachrangige Sozialhilfe. Die vorgesehenen Mehrbelastungen sind unzureichend. Bei einer dynamischen Entwicklung gehen die kommunalen Spitzenverbände von mindestens 1,5 Mrd DM aus, Ende offen.

In bezug auf die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge hat sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens verändert. Die entsprechenden Maßnahmen sollen überwiegend nicht im Jahr 2001, sondern erst im Jahre 2002 wirksam werden. Des weiteren ist vorgesehen, daß die steuerliche Förderung in 4 Stufen und nicht – wie ursprünglich im Diskussionsentwurf vorgesehen – in 8 Stufen erfolgt. Im übrigen verweisen wir auf den o.g. Mitteilungsbeitrag. Ergänzend weisen wir darauf hin, daß zum Kreis der begünstigten Personen alle Steuerpflichtigen gehören, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die über Zusatzversorgungskassen versichert sind, wird es ein gesondertes Gesetz geben. Dieses Gesetz soll auch entsprechende Regelungen für Beamte enthalten.

Da rd. 99 % der gemeindlichen Steuerausfälle auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entfallen, haben wir auf eine steuerbezogene Differenzierung der Darstellung der Steuerausfälle zwischen Einkommensteuern und Gewerbesteuern verzichtet.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen sind im Finanztableau des Gesetzentwurfs beziffert und führen zu folgenden Steuerausfällen bei Bund, Ländern und Gemeinden (vgl. Tabelle unten).

Bezogen auf die Gemeinden NRW ist zu unterscheiden zwischen den unmittelbaren Steuerausfällen (durchschnittlich 20 % der bundesweiten Gemeindeausfälle) und den mittelbaren Steuerausfällen über den Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs. Danach entfallen von den Ausfällen des Landes NRW (durchschnittlich 24 % aller Länderausfälle) 23 % auf die Städte und Gemeinden. Die Summe der unmittelbaren und mittelbaren Steuerausfälle ist in der letzten Spalte dargestellt.

Tabelle 1: Finanzielle Auswirkungen der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge, Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.11.2000

(Steuerausfälle (-) in Mio. DM)

 

 

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Bund

 

-55,00

-249,00

-2.136,00

-2.259,00

-4.454,00

-4.363,00

-6.705,00

-6.796,00

Länder

 

-48,00

-220,00

-1.958,00

-2.065,00

-4.070,00

-3.994,00

-6.131,00

-6.212,00

davon Land NRW

-11,52

-52,80

-469,92

-495,60

-976,80

-958,56

-1.471,44

-1.490,88

Gemeinden

-19,00

-84,00

-697,00

-735,00

-1.444,00

-1.416,00

-2.172,00

-2.200,00

NRW Gemeinden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

unmittelbar

-3,80

-16,80

-139,40

-147,00

-288,80

-283,20

-434,40

-440,00

 

mittelbar

-2,65

-12,14

-108,08

-113,99

-224,66

-220,47

-338,43

-342,90

 

gesamt

-6,45

-28,94

-247,48

-260,99

-513,46

-503,67

-772,83

-782,90

Az.: IV-921-00

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