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StGB NRW-Mitteilung 177/2002 vom 05.04.2002
Förderung der Denkmalpflege
Der Haushalt 2002 sieht den Fortfall von Mitteln der Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen vor. Es handelt sich um eine Haushaltsposition, welche im Haushalt 2001 noch mit 5,4 Mio. DM (2,76 Mio. Euro) dotiert war. Sowohl die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW als auch die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Historischer Ortskerne des Landes Nordrhein-Westfalen und andere Organisationen hatten sich gegenüber dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für den Erhalt der Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen ausgesprochen. Nunmehr liegt ein Antwortschreiben des Ministeriums vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß die sog. Stadtpauschale zumindest für 2002 wenn auch in geringerem Umfang zunächst gerettet wurde. Das Antwortschreiben ist im Wortlaut im folgenden abgedruckt:
Nunmehr sind die Beratungen des Parlaments über den Landeshaushalt 2002 und über die denkmalpflegerischen Fördermittel abgeschlossen und der Landeshaushalt 2002 verabschiedet. Zu Ihrem Anliegen, die Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zu erhalten, nehme ich jetzt gerne Stellung. Dies war nicht früher möglich, weil ich der Entscheidung des Parlaments über den Landeshaushalt 2002 nicht vorgreifen konnte und wollte. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Es ist zutreffend, daß der Haushalt 2002 den Fortfall von Mitteln der Pauschalzuweisungen vorsieht. Es handelt sich um eine Haushaltsposition, welche im Haushalt 2001 mit 5,4 Mio. DM (2,76 Mio. Euro) dotiert war.
Es ist beabsichtigt, den Fortfall dieser Fördermittel durch Umschichtungen weitgehend auszugleichen.
Ich denke, daß damit Ihrem Anliegen auf Erhalt der Pauschalzuweisungen Rechnung getragen ist. Daß die Fördermittel 2002 gegenüber dem Vorjahr etwas geringer ausfallen, ist im Hinblick auf die angespannte Haushalts- und Finanzlage des Landes sicher hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Michael Vesper)
Az.: I/2 681-15