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StGB NRW-Mitteilung 761/2006 vom 23.11.2006
Förderung der energetischen Sanierung von Schulen und Turnhallen
In einem Schreiben an die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, darauf hingewiesen, dass im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2007, der zurzeit vom Deutschen Bundestag abschließend beraten wird, 200 Mio. Euro zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Schulen des 1. Bildungsweges, deren angrenzenden Turnhallen, von Kindertagesstätten sowie ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzten Vereinsgebäude vorgesehen sind. Dieses Programm soll das 2006 gestartete CO2-Gebäudessanierungsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung und zur Reduktion des CO2-Ausstoßes ergänzen. Die Förderung soll für alle Städte und Gemeinden durch im Zins verbilligte Kredite der KfW-Förderbank in Höhe von voraussichtlich 70 % der Investitionskosten im Rahmen von Höchstbeträgen erfolgen. Für Städte und Gemeinden in strukturschwachen Gebieten (Gebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur) soll der Kreditbetrag bis zu 100 % der Investitionskosten betragen können.
Da die Städte und Gemeinden zurzeit ihre Haushaltspläne für 2007 aufstellen und die energetische Sanierung der o.g. Gebäude einen längeren planerischen Vorlauf benötigt, hat Bundesminister Tiefensee die kommunalen Spitzenverbände gebeten, die Städte und Gemeinden vorab über diese neue Fördermöglichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Diesem Wunsch möchten wir hiermit Rechnung tragen.
Die Finanzplanung des Bundes sieht vor, dass die Förderung im gleichen Umfang auch in den Jahren 2008 und 2009 fortgesetzt werden soll.
(Quelle: DStGB Aktuell 4506 vom 10.11.2006)
Az.: IV/2 214-20