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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 277/2019 vom 27.05.2019
Förderung der Forstwirtschaft zur Bewältigung von Extremwetter
Das MULNV NRW hat zur Förderung der Forstwirtschaft den Erlass zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen vom 14.03.2019 durch Änderungserlass vom 23.04.2019 aktualisiert. Aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Sommer, der durch geringe Niederschläge und langanhaltend hohe Temperaturen gekennzeichnet war, ist die Gefahr einer Massenvermehrung des Borkenkäfers in den Fichtenbeständen des Landes zu besorgen.
Zum Schutz der Bestände sind vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen dringend erforderlich. Gemäß Erlass sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen wie Überwachung von Borkenkäfern mit Lockstoffen, Entrindung, Holztransport in Rinde zum Holzlagerplatz außerhalb des Waldes, Hacken von Resthölzern
- Förderung der Anlage von Holzlagerplätzen mit einem Mindestabstand von 500 Metern zu den nächstgelegenen Nadelwaldbeständen zur Lagerung des aus dem Wald gebrachten Kalamitätsholzes in Rinde.
Ergänzt werden diese Fördermaßnahmen durch die Maßnahmen, die standardmäßig aus dem Budget der regelmäßigen GAK finanziert werden. Diese Fördermittel stehen für Maßnahmen der Wiederaufforstung und Wegeinstandsetzung bereits zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von 4-6 Mio. Euro. In diesem Bereich sind auch Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeiten 2020 vorhanden, was gerade für Wiederaufforstungsmaßnahmen von großer Bedeutung ist.
Der fortgeschriebene Erlass, in dem die Änderungen gegenüber dem Ursprungserlass unterstrichen dargestellt sind, ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des Verbandes unter Informationen > Info nach Fachgebieten > Umwelt, Abfall und Abwasser > Forstrecht abrufbar (Anmeldung erforderlich).
Az.: 26.1-006/003 gr