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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 299/2023 vom 05.05.2023
Förderung der Kommunikationsaktivitäten zur Europawahl 2024
Das Europäische Parlament hat eine Ausschreibung für die Gewährung von Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten mit Blick auf die Europawahl 2024 veröffentlicht.
Alle Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf dem Vergabeportal der Europäischen Kommission. Darüber hinaus sind alle wichtigsten Rahmenbedingungen hier auf Englisch zusammengefasst.
Das Europäische Parlament vergibt die Finanzhilfen zu zwei Anlässen:
- Die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die Rolle des Europäischen Parlaments zu verstehen („delivery phase“) und
- Die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, bei der Europawahl zu wählen („de-mocracy phase“).
Zu den beiden Anlässen gibt es je eine Bewerbungsrunde:
- Einreichungsfrist: 16. Mai 2023
- Einreichungsfrist: 29. September 2023
Antragsberechtigt sind nationale Non-Profit-Organisationen und juristische Personen (z. B. Vereine, Verbände, Schulen, Universitäten, Kirchen und andere öffentliche Ein-richtungen), die sich vor der Bewerbung auf gemeinsamfuer.eu Portal registriert haben.
Es werden Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen bis max. 60.000 EUR pro Projekt und die sog. „Change-maker“ Aktivitäten zur Aktivierung von Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 5.000 bis 15.000 EUR pro Projekt bezuschusst.
Alle Projekte müssen am 30. Juni 2024 abgeschlossen sein und maximal zehn Monate andauern. Im Vordergrund der Projekte soll das Ziel stehen, mehr Menschen zum Wählen zu bewegen und das zivile Engagement zu stärken.
Weitere Informationen: Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten für die Europawahl 2024 | Schaut mal unter Praktika beim Europäischen Parlament! | Europäisches Parlament Verbindungsbüro in Deutschland
Az.: 10.1.10-001/001