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StGB NRW-Mitteilung 21/2007 vom 18.12.2006
Förderung der Vermittlung von Neuer Musik
Zur stärkeren Verankerung der Neuen Musik im öffentlichen Kulturleben fördert die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2007 bis 2011 ausgewählte Modellprojekte zur Vermittlung Neuer Musik. Die Projekte sollen über einen Zeitraum von 5 Jahren innovative Wege der Musikvermittlung erproben und dabei Grenzen in der Wahrnehmung der Neuen Musik überschreiten, Akteure der Neuen Musik miteinander in Verbindung bringen, durch Qualität und Originalität des Programms sowie der Organisation überzeugen, von einem tragfähigen Netzwerk verschiedener Institutionen und Mitwirkender einer ganzen Region getragen werden, die gemeinsam eine dauerhafte, hochwertige und publikumsbildende Auseinandersetzung mit der Neuen Musik anstreben, möglichst über die Dauer der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes hinaus nachhaltig wirken sowie eine regionale Ko-Finanzierung aus öffentlichen und/privaten Mitteln erbringen. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, öffentliche und private Stiftungen, Stadt- und Staatstheater, Opern-, Konzerthäuser und Orchester, freie Theater und Ensembles mit einer klaren rechtlichen Trägerstruktur sowie vergleichbare Einrichtungen. Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sind im Rahmen des Netzwerkes neue Musik ausgeschlossen. Den ausführlichen Ausschreibungstext mit näheren Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und –fristen sowie entsprechende Antragsformulare sind im Internet unter www.kulturstiftung-bund.de abrufbar. Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Stufen, erste Kurzkonzepte sind bis zum 15. Februar 2007 an die Kulturstiftung des Bundes zu richten. Für Rückfragen steht die Kulturstiftung des Bundes in Halle an der Saale (0345 / 2997-102) zur Verfügung.
Die Kulturstiftung des Bundes hat vor 2 Jahren den „Tanzplan Deutschland“ ins Leben gerufen, u.a. um die öffentliche und kulturpolitische Wahrnehmung des Tanzes zu verbessern. Ein ähnliches Projekt ist nunmehr für den Bereich der Neuen Musik vorgesehen. Neue Musik besitzt in Deutschland einen großen Facettenreichtum, wird aber nur von einem geringen Teil des Publikums wahrgenommen. Man kann vielmehr von einer allgemeinen Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Neuen Musik ausgehen. Sie gilt als schwierig und intellektuell und wird nur von einer kleinen Gruppe Eingeweihter gehört und diskutiert. Als kritisch erweist sich auch der zunehmende Wegfall des Musikunterrichts sowie die Kürzungen im Bereich der Musikschulen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundeskulturstiftung das Förderprogramm „Netzwerk Neue Musik“ beschlossen. Das Programm soll der Neuen Musik durch Vermittlungsmaßnahmen und Kooperationsmodelle einerseits einen neuen, anderen Auftritt verschaffen, andererseits aber auch im umfassenden Sinne die Bedeutung der Neuen Musik reflektieren. Mit dem Projekt wendet sich die Kulturstiftung an ausgewählte Städte in Deutschland, die etwas für die Vermittlung der Neuen Musik tun möchten. Neben den Metropolen sollen auch mittlere und kleine Städte angesprochen werden. Geplant ist die Förderung 8 bis 10 deutscher Städte in Höhe von jeweils bis zu 1 Mio. Euro in den Jahren 2007 bis 2011.
Die Förderung kann für verschiedene Aktivitäten erfolgen, wobei Voraussetzung der Förderung immer die Vernetzung der Vermittlungsarbeit in der Stadt und ihren Institutionen bzw. in der umliegenden Region sein muss.
Als exemplarische Förderung kommen z.B. in Frage:
- Die Schaffung einer Stelle für Musikvermittlung an einer bestehenden Institution in der Stadt, also z.B. an einem Konzerthaus oder bei einem dort erfolgreich arbeitenden Kammerensembles für die Dauer von mindestens 3 Jahren.
- Davon ausgehend und damit verbunden die Erarbeitung eines neuen Programms für Neue Musik an diesem Haus oder Ensemble unter dem besonderen Aspekt seiner Vermittlung.
- Die Einladung eines Composer in residence. Dabei verpflichtet sich der Komponist, für ein Jahr in der Stadt zu leben und Werke für diese Stadt zu komponieren. Er soll sich den kulturellen Institutionen zur Verfügung stellen und sich im innerstädtisch-kulturellen Bereich engagieren.
- Die Gründung oder Beauftragung eines „Ensembles in residence“, das sich über ein Jahr verpflichtet, in der Stadt Aufführungen von Neuer Musik mit neuen Vermittlungsstrukturen zu flankieren und über den etablierten Präsentationsrahmen hinauszugehen, indem es beispielsweise neue Orte für die Musik entdeckt oder ungewohnte Formen der Zusammenarbeit begründet werden.
- Die Ausschreibung eines Wettbewerbs für eine Kinderoper und ihre Realisierung am jeweiligen Musiktheater oder durch einen anderen örtlichen Veranstalter.
- Die Förderung von Zweitaufführung in Konzertprogrammen und Opernhäusern der jeweiligen Stadt, um die Verbreitung bestehender Werke der Neuen Musik zu fördern.
- In der Folge die Verknüpfung eines Netzwerkes in der Stadt, d.h. die gezielte Entwicklung eines Vermittlungsprogramms für Neue Musik in allgemein bildenden Schulen, Musikschulen, Jugendinitiativen, die Volkshochschule usw.
Wie ausgeführt handelt es sich um exemplarische Aktivitäten. Wichtig für einzureichende Projekte ist, den Kulturinstitutionen die Möglichkeit zu geben, sich in der Stadt und der Region Partner zu suchen, die gemeinsam die Präsentation und Vermittlung Neuer Musik erproben und durchführen. Es soll ein Netzwerk innerhalb einer Kommune und über deren Grenzen hinaus entstehen, welches die Neue Musik als Basis kulturellen Erlebens nützt und neue Wege ihrer Vermittlung begründet.
Die entwickelten Strukturen sollen später auch zur Vermittlung anderer Kulturprojekte genutzt werden können. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist zudem die Teilnahme der Städte an einem „runden Tisch“. Dort sollen alle Programme aus der Praxis heraus vorgestellt und ein sinnvoller Austausch der entstandenen Projekte zwischen den Städten initiiert werden. Beispielhaft würde das Ensemble einer Stadt X mit Schülern ein Programm Neuer Musik für Kinder und Jugendliche erarbeiten und dieses Programm in der Stadt Y zeigen. Möglich wäre auch eine Präsentation der Projekte in Städten, die ansonsten nicht am Netzwerk Neue Musik teilnehmen.
(Quelle: DStGB Aktuell 4806 vom 01.12.2006)
Az.: IV/2 429-9