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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 360/2001 vom 20.06.2001
Förderung des Brandschutzes neu strukturiert
Innenminister Dr. Behrens hat die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, daß die Landesregierung beabsichtigt, den Kommunen die bisher aus der Feuerschutzsteuer als Projektförderung gewährten Zuwendungen zukünftig als fachbezogene Pauschale direkt zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen nach einem Einwohnerflächenschlüssel (57 % Einwohner; 43 % Fläche) an die Kommunen verteilt werden, wobei den Kreisen für deren eigene Aufgaben ein Anteil von 1,8 % der den kreisangehörigen Gemeinden zuzurechnenden Beträge zugewiesen werden soll. Damit wird nach Berechnung des Innenministeriums die bisherige Mittelverteilung von 28,4 % an die kreisfreien Städte und 71,6 % an die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden beibehalten.
Die Geschäftsstelle hat auf der Basis einer Umfrage unter den Mitgliedern des Rechts-, Verfassungs-, Personal- und Organisationsausschusses des StGB NRW die erbetene Stellungnahme fristgemäß am 01.06.2001 vorbehaltlich weiterer Beratungen und Beschlüsse in den zuständigen Gremien des Verbandes abgegeben. Die Stellungnahme wie auch das Schreiben des Innenministeriums kann im Intranet abgerufen werden.
Az.: I 132-03