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StGB NRW-Mitteilung 709/2001 vom 05.12.2001
Förderung des Brandschutzes
Die Landesregierung hat zu einer Kleinen Anfrage zur Grundlage des Verhältnisses Einwohnerzahl/Flächenansatz bei der neueinzuführenden Pauschalierung der Mittel der Feuerschutzsteuer folgendes ausgeführt:
"In den Jahren 1990 bis 1999 wurden insgesamt 994.298.530 DM als Zuwendungen an Gemeinden (GV) zur Förderung des Feuerschutzes gewährt. Das sind etwa 10 % des im gleichen Zeitraum getätigten Gesamtaufwandes für den Feuerschutz.
Davon entfielen auf die Kreise einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden insgesamt 711.478.778 DM (ca. 71,56 %) und auf die kreisfreien Städte 282.819.752 DM (ca. 28,44 %).
Das Land hatte (Stand 31.12.1999) eine Gesamtfläche von 3.408.058,20 Hektar. Auf den kreisangehörigen Raum entfielen davon 88,60 %, auf die kreisfreien Städte 11,40 %. Das Land hatte (Stand 31.12.1999) eine Gesamteinwohnerzahl von 17.999.800 Personen. Auf den kreisangehörigen Raum entfielen davon 58,63 %, auf die kreisen Städte 41,37 %.
Legt man einer Verteilung des o.a. Betrages von 994.298.530 DM den Schlüssel von 57 % (genau: 56,8629710640605 %) Einwohnern und 43 % Fläche (genau: 43,1370289359395 %) zugrunde, so erhält man die o.a. tatsächlich in den Jahren von 1990 bis 1999 realisierte Verteilung.
Quelle: LT-Drs. 13/1737
Az.: I 132-03